Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIMply Communication GmbH für ja! mobil
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIMply Communication GmbH für ja! mobil
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrages und regeln die Teilnahme des
Kunden am Prepaid-Mobilfunkdienst ja! mobil der SIMply Communication GmbH, Wilhelm-Röntgen Str. 1 – 5, 63477 Maintal (nachfolgend „simply“ genannt).
Die Tarife für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Tarifübersicht, die Preise für Serviceleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme oder Entstehung geltenden Servicepreisliste. Alle Informationen sind einsehbar unter www.jamobil.de oder www.simplyTel.de.
2. Abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn simply der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
3. Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – in der jeweils aktuellen Fassung- gelten auch, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
II. Dienstebereitstellung im Bereich Mobilfunk durch simply
1. Zwischen simply und einem deutschen Netzbetreiber besteht ein Diensteanbietervertrag, aufgrund dessensimply in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für die Vermarktung von Leistungen in dessen GSM-Netz verantwortlich ist. simply bietet insbesondere die Möglichkeit, Telefonanrufe zu tätigen und entgegenzunehmen und Kurzmitteilungen zu versenden und zu empfangen. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen.
2. Auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen wird durch simply die Anbindung des Kunden an das GSM-Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines Anschlusses beträgt 24 Stunden.
Der Kunde hat zu beachten, dass die von simply angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen können. Daher ist eine Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen innerhalb Deutschlands und in den übrigen europäischen Ländern nicht flächendeckend gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung von simply nicht zu verantworten. Das bereitzustellende Netz hat gemittelt über die Fläche der Bundesrepublik Deutschland eine über 365 Tage gemittelte mittlere Verfügbarkeit für den Aufbau von Verbindungen.
Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Teilnahme ferner aus zwingenden technischen Gründen nicht von jedem Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit verschiedenen Umwelteinflüssen unterliegt (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln).
Die Leistungspflicht von simply unterliegt deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des Einflussbereiches von simply liegen. Schadensersatz- und Regressansprüche aus der lückenhaften Verfügbarkeit eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen.
3. Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen ist ausgeschlossen, wenn sie auf höherer Gewalt beruhen. Das gleiche gilt für unvorhersehbare und von simply nicht zu vertretende Umstände, wenn diese die von simply angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. wesentliche Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.
III. Vertragsbeginn / dauer und –beendigung / Nutzung von ja! mobil / Widerrufsbelehrung
1. Der Vertrag kommt aufgrund eines vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllten online-Antrages im Internet und dessen Annahme durch simply zustande, indem simply die ja! mobil Prepaid-Karte freischaltet. Der Vertrag kommt alternativ telefonisch zustande, wenn der Kunde sich an der ja! mobil Aktivierungs-Hotline anmeldet und simply die Prepaid-Karte freischaltet.
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, also in Textform oder per SMS erklärt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. simply behält sich vor, eine Kündigung auszusprechen, sofern die letzte Aufladung 15 Monate zurückliegt und ja! mobil zwei (2) Monate nicht genutzt wurde. Der Kunde kann einer unrechtmäßigen Kündigung innerhalb eines (1) Monats schriftlich widersprechen. Bis zur Deaktivierung von ja! mobil können vom Kunden noch alle Dienste genutzt werden. Durch einen Widerspruch, aktive Nutzung (Telefonie, SMS, MMS, GPRS bzw. sonstige entgeltpflichtige Nutzung) oder Aufladung von ja! mobil wird die Kündigung aufgehoben.
5. Nach der Kündigung auf schriftlichen Antrag des Kunden hin wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet, es sei denn, dieses Restguthaben beruht auf einem bei Kauf von ja! mobil gewährten Startguthaben. Der Erstattungsanspruch des Kunden muss innerhalb von vier (4) Jahren nach Vertragsende gelten gemacht werden.
6. simply gewährt dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die SIMply Communication GmbH, Wilhelm-Röntgen Str. 1-5, 63477 Maintal.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde simply die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde simply insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für simply mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
IV. Roaming / Internationale Verbindungen / Dienste von Drittanbietern
1. Eine Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste sowie für Dienste von Drittanbietern ist mit der Annahme des Kundenantrages verbunden und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. simply behält sich jedoch vor, diese Dienste nachträglich zu sperren soweit der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
2. Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner Mobilfunkkarte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende nationale oder internationale Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Beide Arten des Roamings sind kostenpflichtig. Die Roamingfreischaltung setzt voraus, dass zwischen den deutschen und den ausländischen Netzbetreibern die entsprechenden Abkommen bestehen.
V. Rufnummernanzeige
1. Die Übertragung und Anzeige der Mobilfunknummer an einem angerufenen Anschluss ist voreingestellt. Die Rufnummer wird dann bei jedem vom Kunden angewählten ISDN-Kunden oder anderen D- und E-Netz-Kunden sichtbar, soweit die Kunden diesen Dienst ebenfalls nutzen. Die Rufnummernübermittlung kann auf Antrag auch wieder abgeschaltet/deaktiviert werden.
2. Eine fallweise Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung vor jedem Anruf ist nur durch eine
entsprechende Einstellung des Mobilfunkgerätes möglich, sofern diese Funktion unterstützt wird.
3. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung nach Antragstellung.
VI. EntgeltpfIichtige Leistungen
1. simply weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen und Verbindungen zu Diensten von Drittanbietern verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann.
2. Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung der Nachricht in das Netz des Empfängers.
Die Zustellung von SMS an den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden aus technischen Gründen gelöscht.
3. Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet simply in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.
VII. Zahlungsbedingungen / VorleistungspfIicht / Guthaben / Einwendungen
1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht). Zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses richtet simply dem Kunden das ja! mobil-Guthabenkonto ein, über das mit der Leistungserbringung durch simply die Zahlung der vorgenannten Entgelte erfolgt. Die Dienstleistungen von simply können nur genutzt werden, wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist (vgl. Klausel VIII. Nutzung von ja! mobil Prepaid-Karte und Aufladen des Guthabenkontos).
2. Die Vorleistungspflicht erfüllt der Kunde durch die Aufladung eines Guthabens auf sein Guthabenkonto.
3. Die Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertragsbeendigung möglich, es sei denn, simply hat das Vertragsverhältnis aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund außerordentlich gekündigt. Die Auszahlung des Guthabens kann nur auf Antrag des Kunden erfolgen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt unter Berücksichtigung von Klausel VI. 1. spätestens acht (8) Wochen nach Vertragsbeendigung. simply ist berechtigt, das Guthaben auch mit solchen Forderungen zu verrechnen, die bei Vertragsbeendigung noch nicht bekannt waren.
4. Ein Nachweis über den Verbrauch des simply-Guthabenkontos wird nur auf Anforderung des Kunden unter Nennung der Kunden- und Rufnummer erstellt. Die telefonische Anforderung kann unter der Rufnummer 01805 / 010258 (EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 €/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen) erfolgen. Für die Erstellung des Nachweises wird simply eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Servicepreisliste erheben. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.jamobil.de oder www.simplyTel.de. Der angeforderte Nachweis wird dem Kunden entweder schriftlich, auf elektronischem Wege an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse zugesandt oder steht zum Abruf im Internet zur Verfügung. simply weist darauf hin, dass die per E-Mail übersandte oder auf der Website zum Herunterladen bereitgestellte Rechnung nicht die steuerlichen Anforderungen erfüllt und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. simply erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt die Ausstellung einer nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) belegfähigen Rechnung in Papierform ohne Einzelverbindungsnachweis als zusätzliche Leistung.
5. Die Abbuchung von Beträgen vom ja! mobil-Guthabenkonto gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von acht (8) Wochen nach der jeweiligen Abbuchung hiergegen Einwendungen erhebt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs in Textform, z.B. per E-Mail. Hierauf wird simply hinweisen. Die Verkehrs- und Nutzungsdaten werden in dem Fall, dass keine Einwendungen erhoben werden, nach der Speicherfrist von 80 Tagen gelöscht (vgl. Klausel IX.2), im anderen Fall spätestens nach Abschluss der Klärung von Einwendungen.
VIII. Aufladen des Guthabenkontos
1. Der Kunde kann das ja! mobil -Konto durch Vorauszahlung bestimmter Guthabenbeträge aufladen.
2. Die Preise für die Mobilfunkdienstleistungen gemäß der geltenden Preisliste werden vom Guthaben in Abzug gebracht. Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. Ein bei Beendigung des Vertrages verbleibender negativer Saldo – entstanden durch die zeitlich verzögerte Abrechnung von Verbindungen - wird dem Kunden mit einer Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.
3. Liegt die letzte Aufladung des Guthabenkontos 15 Monate zurück und wurde ja! mobil innerhalb der letzten zwei (2) Monate nicht aktiv genutzt (Telefonie, SMS, MMS, GPRS bzw. sonstige entgeltpflichtige Nutzung), behält sich simply das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Hierzu wird auf Punkt III.4. verwiesen.
4. Der Kunde kann den Kontostand seines ja! mobil-Guthabenkontos durch Eingabe eines sogenannten USSD-Codes auf seinem Endgerät über das GSM-Netz abfragen. Die Angabe des Kontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen von simply in entsprechender Höhe.
5. Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Klausel VI.1) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht der Kunde trotz Mahnung von simply den Saldo nicht innerhalb von drei (3) Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für ankommende Verbindungen erfolgen. simply erhebt für die Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Entsperrung gültigen Servicepreisliste. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.jamobil.de oder www.simplyTel.de.
IX. Datenschutz
1. simply wird bei der Verarbeitung der Kundendaten die datenschutzrechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz beachten. Demnach darf simply Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist.
2. simply wird die Verkehrs- und Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke (vgl. Klausel VII.5) innerhalb der Speicherfrist von 80 Tagen ab Rechnungsversand vollständig speichern. simply weist darauf hin, dass nach Ablauf der Speicherfrist eine nachträgliche Prüfung der Abrechnungsdaten durch simply nicht mehr möglich und simply nach § 45i TKG vom Nachweis für die Einzelverbindungen befreit ist.
3.
a. simply ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
b. simply darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten, insbesondere an Netzbetreiber und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
c. Erteilt der Kunde gegenüber simply sein Einverständnis, darf simply die Bestandsdaten des Kunden auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung verwenden. Ebenfalls darf simply mit dem Einverständnis des Kunden dessen Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen nutzen, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich anonymisiert werden müssen.
4. Wird dieser Vertrag mit simply gemäß Klausel XIV. auf eine andere Gesellschaft übertragen, bezieht sich auch die Einwilligung zur Datennutzung auf die Gesellschaft, auf die der vorliegende Vertrag übertragen wird.
5. Mit der im Antragsformular erklärten Zustimmung darf simply die Mobilfunknummer des Kunden, seinen Namen, seine Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene weitere Daten zur Aufnahme in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und für Telefonauskünfte entsprechenden Anbietern zur Verfügung stellen. Im Weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine Rufnummer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche jederzeit gegenüber dem Anbieter oder simply widersprechen. Die Leistung von simply beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die Eintragung und die Richtigkeit der Eintragung durch den Anbieter übernimmt simply keine Gewähr.
X. Sperrung des Teilnehmers / Entsperrung
1. Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist simply berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre),
a. wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt;
b. wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung gemäß Ziffer VIII.2. in Verzug gerät;
c. wenn wegen einer besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von simply in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird;
d. wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
2. simply ist auch berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz des Kunden, vollständig zu sperren für den Fall, dass ein stark von der jeweiligen Gesprächsnorm des Kunden abweichendes Gesprächsaufkommen besonders bezüglich der Nutzung von Roaming- und internationalen Diensten sowie Dienste von Drittanbietern registriert wird und/oder der eindeutige Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht. Dies gilt insbesondere für den Fall einer missbräuchlichen Nutzung nach Klausel XI.Nr. 9., 10 und 11.
3. Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde, soweit ihm der Grund der Sperre zuzurechnen ist. simply behält sich vor, für die Einrichtung der Sperre eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Sperre gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.
4. In diesem Zusammenhang bleibt simply das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Klausel XIII. vorbehalten.
XI. Verpflichtung und Haftung des Teilnehmers / SIM-Karte / Plug-In
1. Der Kunde hat simply jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes und ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kundennummer im Kundenportal auf www.simplyTel.de, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.
2. Hat der Kunde ein persönliches Kennwort bestimmt, so kann er bei der simply-Hotline unter Nennung dieses persönlichen Kennwortes die Änderung der unter Klausel 1. genannten Daten, die Sperrung seines Anschlusses oder die Änderung sonstiger Dienstleistungen veranlassen. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer 01805 / 010258 (EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend; max. 0,42 €/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen) erfolgen.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass er sein persönliches Kennwort geheim halten muss und es Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf.
4. Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Mobilfunkgeräte für die Teilnahme in den GSM-Netzen zu verwenden, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typzulassung aufweisen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu sichern und sie sorgfältig aufzubewahren. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) darf nicht abgeschaltet, nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Der Kunde hat eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und des persönlichen Kennwortes unverzüglich schriftlich per E-Mail und vorab telefonisch zwecks Sperrung der SIM-Karte mitzuteilen. Diese Mitteilung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse missbrauch@simplyTel.de zu richten. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer 01805 / 010258 (EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 €/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen) erfolgen.
7. Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen angefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an simply unterlässt.
8. Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht (vgl. Klausel VII.). Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde die Benutzung der/des SIM-Karte/Plug-In in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten.
9. Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung als Standleitung) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt simply zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr.24 TKG sowie für den systemgesteuerten Massenversand von Kurzmitteilungen an Kunden von simply. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
10. Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate) nur für die Kommunikation zwischen natürlichen Personen zu nutzen und
a. nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste),
b. nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte oder
c. nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält.
11. Sämtliche SMS-Optionen sind ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von SMS bei der Option SMS Flat dürfen keine automatisierten Verfahren (z. B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS-Optionen gelten nicht für den Massenversand von SMS über einem Direktanschluss von EDV-Systemen an eine Kurzmitteilungszentrale (SMSC-DA). Zudem ist jegliche Nutzung der SMS-Optionen unzulässig, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Nutzer zur Folge hat. simply behält sich vor, bei Nichteinhaltung die SMS-Option außerordentlich zu kündigen.
XII. Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
1. simply kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde. Ferner können Anpassungen der Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert.
2. Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Abschluss des Vertrages einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehalten oder Verbessern von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen simply zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
3. Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen simply zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem dies durch eine Umsatzsteuererhöhung veranlasst ist oder aufgrund von Vorschriften der Bundesnetzagentur oder anderen Behörden verbindlich gefordert wird.
4. simply wird die Änderungen dem Kunden schriftlich per E-Mail mitteilen. Sofern der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. simply wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
5. Betrifft die Änderung nur eine Zusatzleistung/Option, beschränkt sich das Widerspruchsrecht auf die Zusatzleistung/Option.
6. Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Preisen bedarf es für solche Leistungen nicht, die simply nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunkvertrages erbracht werden und zu denen simply lediglich den Zugang gewährt oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind. Dies gilt für die Änderung oder Einstellung der Leistungen Dritter entsprechend.
XIII. Außerordentliche Kündigung durch simply
1. simply ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, insbesondere, wenn ein unter Klausel XI.9., 10. und 11. genannter Vertragsverstoß vorliegt.
2. simply ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Diensteanbietervertrag zwischen dem Netzbetreiber und simply - unabhängig vom Grund - aufgehoben wird, das Angebot von einzelnen Vorleistungsprodukten oder die Vermarktung einzelner Tarife durch den Netzbetreiber eingestellt wird.
XIV. Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an eine Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG (Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.
XV. Haftung von simply
1. Für Vermögensschäden haftet simply bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 10.000.000,- je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Falle einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der entsprechenden in- und ausländischen Anbieter ergeben. Die Haftung von simply ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden entstanden sind.
5. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eintreten, haftet simply dem Kunden nur in demselben Umfang, wie der Netzbetreiber im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen seinerseits gegenüber simply haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von simply sowie des Netzbetreibers aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
XVI. Sonstige Vereinbarungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Eine gültige Preisliste liegt bei der SIMply Communication GmbH zur Einsichtnahme aus.
3. Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn richten.
4. Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. simply ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
5. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
SIMply Communication GmbH, Maintal – Ein Unternehmen der Drillisch AG
Stand: September 2011
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